für Unternehmer nach § 14 BGB
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Donau Digital Manufaktur GmbH, Weinbergweg 257, 89075 Ulm (nachfolgend „DDM") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, DDM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (per Briefpost oder Fax) zu.
1.2. Diese AGB gelten ausschließlich für Vertragsbedingungen zwischen DDM und Unternehmern als Auftraggeber. Unternehmer nach §14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen Rechtsgeschäfte in Zusammenhang mit einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen werden.
2.1. Angebote von DDM sind unverbindlich, was bedeutet, dass sich Preis und Ausführung der angebotenen Leistung ändern können.
2.2. Soweit DDM konkrete Konditionen für einen Auftrag mitteilt, stellt dies daher kein rechtlich bindendes Angebot dar. Erst wenn ein Auftraggeber mit den Konditionen einverstanden ist und dies DDM mitteilt, liegt darin ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages durch den Auftraggeber vor.
2.3. Ein Vertrag kommt erst zustande, soweit von DDM das Angebot des Auftraggebers angenommen wird. Dies kann wahlweise per Post, Fax oder E-Mail erfolgen.
2.4. Der Designvertrag kann vorzeitig von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Erhebliches vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung gilt als wichtiger Grund. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund vorzeitig, ohne dass DDM für diesen Grund zu vertreten hat, steht DDM die vertraglich vereinbarte Honorierung ohne Abzug für evtl. ersparte Leistungen und Aufwendungen zu. Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund und hat DDM diesen Grund zu vertreten, so steht DDM die vereinbarte Honorierung nur für den bis dahin erbrachten Leistungsanteil zu.
2.5. Ergeben sich durch neue Erkenntnisse bei der Projektbearbeitung oder neue Gesichtspunkte seitens des Auftraggebers Änderungen oder Erweiterungen des Vertragsumfanges, ist darüber eine Vereinbarung herbeizuführen. Kommt diese Vereinbarung nicht zustande, können beide Seiten den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen.
3.1. Die angegebenen Preise - gleichgültig, ob es sich um Pauschal - oder Stundenvergütung handelt - verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2. Nach Fertigstellung der Leistungen wird DDM dem Auftraggeber die vertraglich geschuldete Vergütung in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Diese Rechnung ist innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
3.3. DDM behält sich das Recht vor, Vorschusszahlungen und/oder Teilzahlungen nach dem Erreichen wesentlicher Zwischenleistungen zu verlangen. Vorschuss- oder Zwischenrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen zur Zahlung fällig.
3.4. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung der in Rechnung gestellten Vergütung in Verzug, so kann DDM Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz beanspruchen.
3.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
4.1. Der Auftraggeber stellt DDM die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte kostenlos zur Verfügung. DDM ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der Erstellung der Designleistung verfolgten Zweck zu erreichen.
4.2. Zu den vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Auftraggebers zu verwendenden Texte, Fotos, Grafiken und Tabellen. Soweit die Verfügungstellung nicht möglich ist, werden die erforderlichen Unterlagen und Materialien nach Absprache durch DDM beschafft. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber.
4.3. Der Auftraggeber spricht DDM von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Inhalte frei. Soweit Daten und Inhalte an DDM – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.
5.1. DDM räumt dem Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die erbrachte Leistung zu nutzen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
5.2. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung vollständig an DDM entrichtet hat.
5.3. Bei Designleistungen im Bereich des Webdesign gilt das Nutzungsrecht nur für die Nutzung der fertigen Leistung, z.B. bei Webseiten bzw. Bestandteilen der Website im Internet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form - insbesondere in gedruckter Form - zu nutzen.
5.4. An Entwürfen, nicht ausgearbeiteten Skizzen, Zeichnungen, etc. erwirbt der Auftraggeber keine Rechte. Sie dürfen ohne Zustimmung von DDM nicht verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.
5.5. Der Auftraggeber wird DDM im Impressum der Website als Urheber der Website nennen sowie auf die Webseite von DDM verlinken. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung von DDM zu entfernen.
6.1. Handelt es sich bei der von DDM erbrachten Leistung um Arbeit im Webdesign, ist DDM nach Fertigstellung der Leistung verpflichtet, dem Auftraggeber die erbrachte Leistung (Website, Webseitenelemente, Grafiken, etc.) auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen oder auf einem vom Auftraggebern benannten Server zugänglich zu machen.
6.2. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist in Textform (§ 126b BGB) zu erklären.
6.3. Während der Fertigstellungsphase von Designleistungen ist DDM berechtigt, dem Auftraggeber einzelne Bestandteile zur Teilabnahme vorzulegen. Der Auftraggeber ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile (z.B. einer Website) den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
6.4. Es bestehen keine Pflichten von DDM, editierbare Originaldaten herauszugeben. Dies erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers nur gegen Entgeltzahlung, die gesondert zu vereinbaren ist.
7.1. DDM haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von DDM auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von DDM gilt.
7.2. DDM ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist DDM nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte DDM wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, DDM von jeglicher Haftung freizustellen und DDM die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
7.3. Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert werden, übernimmt DDM keine Haftung.
7.4. Für Mängel der erbrachten Leistung haftet DDM nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
7.5. Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers beträgt ein Jahr.
8.1. Alle Informationen, die DDM im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden, werden strikt vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn des zur Projektbearbeitung notwendig und vorher vereinbart worden ist.
8.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Gegenzug, alle ihm während der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen DDM betreffend strikt vertraulich zu behandeln, soweit die Weitergabe an Dritte nicht vorher abgesprochen wird. Diese Vereinbarung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
9.1. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
9.2. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, wird der Sitz von DDM als Gerichtsstand vereinbart.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.